Ort
33106, Paderborn, Stettiner Straße, 40 - 42
Veranstaltungsform
berufsbegleitend
Voraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen (§ 40 BBiG) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. //zitiert aus: Prüfungsordnungen für die Durchführung von Abschlussprüfungen und Umschulungsprüfungen. Hrsg.: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, Elsa-Brändström-Straße 1 - 3, 33602 Bielefeld.// Zur Prüfung zuzulassen ist in jedem Fall: wer 4,5 Jahre Berufserfahrung vorweisen kann (Verträge, Arbeitszeugnisse). Bei entsprechender Vorbildung kann die Zeit verkürzt werden: - Mittlere Reife = 6 Monate, - Hochschulreife, Fachhochschulreife = 12 Monate, - Abgeschlossene Ausbildung = 12 Monate, - Vorbereitungskurs auf die IHK-Abschlussprüfung bei der Sprachwerkstatt = 6 Monate.