Der Integrationskurs ist eine Maßnahme zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse für Ausländer in Deutschland. Die Durchführung bestimmt sich nach der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV).
Teilnehmer können nach § 44a Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes zu diesem 645-stündigen Deutschkurs verpflichtet werden. Dies ist regelmäßig immer dann der Fall, wenn man nicht einer (un-)selbstständigen Arbeit nachgeht oder eine Bildungseinrichtung besucht und innerhalb von zwei Monaten nach dem Zuzug einen Sprachtest nicht besteht (meist Hausfrauen).
In jüngster Vergangenheit hat diese rigide Praxis zu Problemen bei der Gewinnung ausländischer Firmengründer bzw. sog. High Potentials geführt.