Je nach Dienstverwendung oder Dienstalter hat jedes ausübende Mitglied des Österreichischen Roten Kreuzes einen Dienstgrad. Die Dienstgrade sind bundesweit einheitlich.
Die Beförderung aller Dienstgrade bis einschließlich des Dienstgrades „Landesrettungsrat“ obliegt dem Präsidenten des jeweiligen Landesverbandes. Die Beförderung ab dem Dienstgrad „Bundesrettungsrat“ obliegt auf Vorschlag des Präsidenten des jeweiligen Landesverbandes dem Präsidenten des Österreichischen Roten Kreuzes, dem auch die Beförderung der Angehörigen des Generalsekretariates obliegt.