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1.200,- €

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten


IAG - Institut für Arbeit und Gesundheit, 01109 Dresden

In diesem zweiwöchigen Kompaktseminar absolvieren Sie die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten. Mehr Details
Termin:
06.08.2012 - 17.08.2012
Ort:
Dresden
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Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (Kurs-Details)

In diesem zweiwöchigen Kompaktseminar absolvieren Sie die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten. Wir vermitteln Ihnen fundierte Kenntnisse im betrieblichen Brandschutz und sensibilisieren Sie für Gefahren durch Feuer, Rauch und Explosionen im Unternehmen. Dabei dreht sich alles um anlagentechnische, organisatorische und abwehrende Aspekte.
Seminarthemen im Überblick:
- Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
- Rechtliche Grundlagen
- Experimentalvortrag "Brandlehre"
- Brand- und Explosionsgefahr, Brandrisiken
- Baulicher und anlagentechnischer Brandschutz
- Fachgerechte Auswahl und wirksamer Einsatz von Löschgeräten und Löschmitteln
- Organisation des Brandschutzes im Betrieb
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherungen
- Abschlußprüfung
Termin
Termin
06.08.2012 - 17.08.2012

Anbieter
Anbieter
IAG - Institut für Arbeit und Gesundheit, 01109 Dresden
Profil des Anbieters | Weitere Infos beim Anbieter

Ort
Ort
IAG - Institut für Arbeit und Gesundheit
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Joachim Schiefer Tel. 0351 457 1618 joachim.schiefer@dguv.de
Königsbrücker Landstr. 2
01109 Dresden

Veranstaltungsform
Veranstaltungsform
Präsenzseminar

Voraussetzungen
Voraussetzungen
keine

Preis
Preis
1.200,- €

Zielsetzung
Zielsetzung
Zertifikat als Brandschutzbeauftragter

Technische Vorraussetzungen
Technische Vorraussetzungen
keine

Eingesetzte Medien
Eingesetzte Medien
Praktischer Teil im Praxisfeld Gefahrstoffe

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Wikipedia-Eintrag zum Kurs-Thema

Wikipediaeintrag zum Thema
Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in den Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.

Durch die Neuregelungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), hier im besonderen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die damit verbundene Umsetzung der Berufsgenossenschaftlichen Regelungen (BGR) in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz in Betrieben, können diese Unternehmerpflichten/Aufgaben, durch Bestellung eines eigens ausgebildeten Mitarbeiters oder auch durch einen extern bestellten Brandschutzbeauftragten erfüllt werden.

Von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.