Ort
DEKRA Akademie GmbH
DEKRA Akademie Oldenburg
Artillerieweg 59
26129 Oldenburg
Veranstaltungsform
Präsenzseminar
Voraussetzungen
Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfllen. Beachten Sie aber die weiteren Voraussetzungen fr die Erteilung der Erlaubnis: Zuverlssigkeit und ein Mindestalter von 18 Jahren. Diese Anforderungen werden auch an sachkundige betriebsangehrige Personen gestellt.
Zielsetzung
Die Chemikalien-Verbotsverordnung fordert fr Inverkehrbringer von Stoffen und Zubereitungen (ohne Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel), die nach der Gefahrstoffverordnung als
- giftig (T) oder sehr giftig (T+) [Ausnahme: Ottokraftstoffe]
- brandfrdernd (O) [Ausnahme: Druckgase, Klebstoffe, Hrter]
- hochentzndlich (F+) [Ausnahme: Druckgase, Ottokraftstoff] oder
- mit den Gefahrenhinweisen
R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
R 62 Kann die Fruchtbarkeit mglicherweise gefhrden
R 63 Kann das Kind im Mutterleib mglicherweise schdigen
R 68 Irreversibler Schaden mglich
zu kennzeichnen sind, dass mindestens eine Person beschftigt wird, die die entsprechende Sachkunde besitzt. Die Sachkunde ist in der Regel durch Ablegen einer Prfung vor den zustndigen Landesbehrden nachzuweisen. Der Sachkundige muss zuverlssig und mindestens 18 Jahre alt sein.
Wer gewerbsmig oder selbststndig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringt, die als giftig (T) oder sehr giftig (T+) gekennzeichnet sind, bedarf zustzlich der Erlaubnis der zustndigen Behrde bzw. muss seine Ttigkeit der Behrde anzeigen. Eine Voraussetzung fr die Beantragung der Erlaubnis bzw. Anzeige bei der Behrde ist der Nachweis der Sachkunde. Zum Erwerb dieser Sachkunde werden entsprechende Vorbereitungsseminare von der DEKRA Akademie GmbH Berlin angeboten.