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Existenzgründung und Teilzeitstart in die Selbständigkeit - Der kleine Start


Geld- und Rosen GbR, 53879 Euskirchen

Gerade für Frauen ist der nebenberufliche Start in die Selbständigkeit oft die richtige ... Mehr Details
Termin:
28.09.2012 - 29.09.2012
Ort:
Düsseldorf
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Informationen zum Kurs-Anbieter

Unternehmens- und Projektberatung für Frauen. Umfassendes Seminarprogramm, Fortbildungen für Frauenbetriebe, Verine, Verbände, Netzwerke und Projekte.

Existenzgründung und Teilzeitstart in die Selbständigkeit - Der kleine Start (Kurs-Details)

Gerade für Frauen ist der nebenberufliche Start in die Selbständigkeit oft die richtige Vorüberlegung. Aber es gibt vieles zu bedenken für die Gründung neben einem Beruf, nach der Kindererziehungszeit, oder aus der Arbeitslosigkeit. Dieses Seminar gibt einen Überblick über die Besonderheiten und Probleme einer Teilzeitgründung und zeigt Lösungen. Jede Frau lernt so viel Gründungswissen, dass sie selbst herausfinden kann, ob sich ihre Geschäftsidee verwirklichen lässt und welche Schritte sie unternehmen muss. Zum Seminar liegt für jede Teilnehmerin eine Arbeitsmappe vor.
Termin
Termin
28.09.2012 - 29.09.2012

Anbieter
Anbieter
Geld- und Rosen GbR, 53879 Euskirchen
Profil des Anbieters | Weitere Infos beim Anbieter

Ort
Ort
Frauenberatungsstelle
Ackerstr.144
40233 Düsseldorf

Veranstaltungsform
Veranstaltungsform
Wochenende

Preis
Preis
keine Angabe

Weitere Veranstaltungsorte & -termine zu diesem Angebot

Veranstaltungsort
Oskarstr.1, 01219 Dresden

Termin
02.11.2012 - 04.11.2012



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Existenzgründung

Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbstständigkeit bezeichnet. Im wirtschaftlichen Sinne bedeutet es eine Unternehmensgründung, wobei dieser Begriff eher für Gründung grösserer Unternehmen jenseits des Mittelstand benutzt wird. Die Existenzgründung erfolgt durch Beginn der Geschäftstätigkeit, formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen. Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Hierbei ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der IHK eine Pflichtmitgliedschaft ist. Ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle. Hier ist zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten, die diesen nicht mehr erfordern zu unterscheiden. Zusätzlich gibt es die handwerksähnlichen Tätigkeiten. Hier sind keine beruflichen Qualifikationen vonnöten. Eine Aufnahme in die Handwerksrolle (kostenpflichtig) lässt sich in den meisten Fällen nicht umgehen. Für bestimmte Tätigkeiten sind weitere Genehmigungen erforderlich, wie z.B. die Gaststättenkonzession zum Eröffnen eines Cafés, die wiederum von den Kontrollen des Veterinär- und Gesundheitsamtes abhängt. In anderen Fällen sind Sachkundenachweise erforderlich (z. B. beim Handel mit Milch, Waffen oder Arzneimitteln).