Dem Sachverständigen fällt die schwierige Aufgabe zu, sein Gutachten so zu erstellen, dass es dem Gericht ...
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Akademie Schloss Raesfeld e.V.: Die Akademie Schloss Raesfeld als zentrale überregionale Weiterbildungseinrichtung der Landeshandwerksorganisation von Nordrhein-Westfalen wendet sich seit 1952 mit ihrem Bildungsangebot in erster Linie an Unternehmer und Führungskräfte aus Klein- und Mittelbetrieben. Das Seminarprogramm dient der beruflichen Qualifizierung und persönlichen Weiterentwicklung von: - selbstständigen Handwerksmeistern und -meisterinnen - mitarbeitenden Ehepartnern - Fachkräften aus Technik und Betriebswirtschaft - zur Vereidigung anstehenden Sachverständigen bzw. bereits öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen - Mitarbeitern aus den Handwerksorganisationen in allen Bundesländern
Die Akademie ist eine gemeinnützige, staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung nach § 23 des 1.Gesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande NRW in der Fassung vom 14.04.2000.
Seit November 2009 ist die Akademie Schloss Raesfeld zertifiziert nach den Richtlinien des "Gütesiegelverbundes Weiterbildung".
"Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" sind immer dann gefordert, wenn es um Fragen zur fachgerechten Handwerksarbeit, um Fragen der ordnungsgemäßen Abrechnung oder auch um Reparatur- oder Sanierungskonzepte geht. Oft enden Streitigkeiten zwischen Kunde und Handwerker vor Gericht. Sachverständige erstellen auf Anforderung der Richter gerichtliche Gutachten oder im Auftrag von Kunden, Rechtsanwälten oder Versicherungen Privatgutachten. Ein lukratives Betätigungsfeld.
Themen: * Die rechtliche Position des handwerklichen Sachverständigen - Teil I - Definition zur Sachverständigentätigkeit - Aufgabengebiet des handwerklichen Sachverständigen * Die rechtliche Position des handwerklichen Sachverständigen - Teil II - Eignung, Bestellungsvoraussetzungen, Bestellungsverfahren * Was erwartet das Gericht vom handwerklichen Sachverständigen? - Das Verhältnis vom Sachverständigen zum Gericht - Grundzüge der ZPO - Zeuge, Sachverständiger, sachverständiger Zeuge - selbstständiges Beweisverfahren - gesetzliche Verpflichtung zur Erstattung von Gutachten - Beweisbeschluss als Auftrag an den Sachverständigen * Die rechtliche Position des handwerklichen Sachverständigen - Teil III - Regeln und Richtlinien für die Sachverständigentätigkeit * Die Sachverständigenentschädigung * Vom Ortstermin zum Gerichtsgutachten: - die Ermittlung des Sachverhalts beim Ortstermin: Situationsbeispiele und Verhaltensempfehlungen * Die Frage der Haftung * Der Privatgutachter - Stellung gegenüber seinem Auftraggeber - Stellung gegenüber Dritten - Definition des Auftragsverhältnisses - Honorierung
Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet.