Gerichtsfest ermitteln in Regressfragen (Kurs-Details)
Bei Regressfällen sind Sie als Aufsichtspersonen und Präventionsexperte gefragt, zum Beispiel bei Produktionsausfällen und Regressfällen gegenüber Unternehmern oder Mitarbeitern eines Betriebes. Vom Ergebnis Ihrer Ermittlungen und (technischen) Schlußfolgerungen hängt häufig ab, ob der Unfallversicherungsträger erfolgreich Rückgriff nehmen kann. Nur präzise, widerspruchsfreie und gerichtlich belastbare Unfallermittlungen können die zutreffende rechtliche Beurteilung des ermittelten Sachverhaltes durch die Regressabteilung und gegebenenfalls die Durchsetzung der Regressansprüche gewährleisten. Daher ist es Ziel dieses Seminars, Ihnen die nötigen Kenntnisse und die juristische Tragweite Ihrer Ermittlungstätigkeit für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Regressfachleuten zu vermitteln. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, aus Ihrer Sicht bestehende Kommunikationsdefizite gegenüber der Regressabteilung anzusprechen.
IAG - Institut für Arbeit und Gesundheit
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Joachim Schiefer Tel. 0351 457 1618 joachim.schiefer@dguv.de
Königsbrücker Landstr. 2
01109 Dresden