Fortbildung: Verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb und ... (Kurs-Details)
Fortbildung: Verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb und Transportunternehmen
Bundesweit anerkannte Fortbildungsveranstaltungen für die verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb und Transportunternehmen gemäß § 11 EfbV (Entsorgungsfach-betriebeverordnung) und § 6 TgV (Transportgenehmigungs-verordnung).
Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung regelt die Anforderungen an die Zertifizierung von Entsorgungsunternehmen für die abfall-wirtschaftlichen Tätigkeiten Einsammlung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung. Die Zertifizierung für Händler und Makler ist in einer LAGA-Vollzugshilfe festgelegt.
Die EfbV fordert in § 11, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, ihre Fachkunde durch Lehrgänge auffrischen.
Verantwortlichen Personen, die in der Transportgenehmigung genannt sind, haben sich gemäß § 6 TgV alle drei Jahre fortzubilden.
Die Schulung gilt ebenso als Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall, die bereits an einem Grundkurs für den Abfallbeauftragten teilgenommen haben.
Fachkundenachweis?
Sie erhalten nach Beendigung der Fortbildung die Fachkunde-nachweise "Verantwortliche Person im Entsorgungsfachbetrieb und Transportunternehmen" gemäß § 11 Entsorgungsfach-betriebeverordnung (EfbV) bzw. § 6 Transportgenehmigungs-verordnung (TgV).
Abfallbeauftragte erhalten zusätzlich einen Fachkundenachweis gemäß §§ 54 - 55 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).
Schulungsinhalte?
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz - Abfallhierarchie - Ende der Abfalleigenschaft - Abgrenzung Abfall ./. Nebenprodukt - Abgrenzung Nebenprodukt ./. Produkt - Neuregelungen zu Transport- und Vermittlungs- genehmigungen - Gewerbliche Sammlung - Wertstofftonne - Änderungen beim Entsorgungsfachbetrieb - Haftungsrisiken - Verwertungsquoten - Getrennthaltungspflichten - Betriebstagebuch Arbeitsentwurf einer Mantelverordnung zu Grundwasser/Ersatzbaustoff/Bodenschutz Änderung der neuen Deponieverordnung (DepV) Nachweisführung und Registerpflichten Abfallbestimmung - gefährliche/nicht gefährliche Abfälle Entwicklungen zum neuen Europäischen Abfallartenkatalog Grenzüberschreitende Abfallentsorgung - Neuerungen der letzten Monate Mindestlohn in der Abfallwirtschaft Beendigung von Arbeitsverhältnissen Sonderkündigungsschutz von Beauftragten: Abfallbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter, Gewässerschutz- und Datenschutzbeauftragter
Die Schulungsinhalte werden laufend aktualisiert!
Referenten? Dr. Ralf Kaminski, Dr. Norbert Windeln avocado Rechtsanwälte, Köln Annette Zech proenvi GmbH, Solingen
Leistungen? Seminarteilnahme, Fachkundenachweis, Schulungsdokumentation, aktuelle Beck-Texte Abfallrecht, Mittagsmenü und Getränke.
Anreise? Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Rechnung und eine Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort.
Garantie? Wir garantieren Ihnen, dass alle angebotenen Fortbildungen auch tatsächlich stattfinden.