Als Betriebswirt bezeichnet man im Allgemeinen Personen mit höherer kaufmännischer Qualifikation. Die Berufsbezeichnung Betriebswirt ist im Gegensatz zu konkreten Abschlüssen wie Diplom-Betriebswirt, Geprüfter Betriebswirt oder Staatlich geprüfter Betriebswirt nicht gesetzlich geschützt, und Art und Inhalt der Ausbildung variieren dementsprechend stark. Man unterscheidet grundsätzlich die akademische Ausbildung an Universitäten und Fachhochschulen sowie die nichtakademische Ausbildung an Berufsakademien, Fachakademien, Fachschulen für Wirtschaft, Fernschulen, Verwaltungsakademien und Kammern.