Der Meister ist ein Weiterbildungsabschluss, vor allem in den Handwerksberufen, der durch das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung (Großer Befähigungsnachweis) erreicht wird. Diese bescheinigt ihm umfassendes theoretisches Wissen und praktisches Können in seinem Beruf, kaufmännischen Belangen und der Ausbildung. Sie gestattet ihm, einen Betrieb zu führen sowie Auszubildende in seinem Beruf auszubilden. Hingegen erhält der Industriemeister keine Ausbildung in der Führung eines Betriebes und ist somit hierzu nicht berechtigt. Er ist allerdings befähigt, Auszubildende auszubilden und berufsausgebildete Facharbeiter im Rahmen eines Industriebetriebes zu führen.