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330,- €

Wiederholungsprüfung für Schweißer (Stumpfnaht).


TÜV Rheinland Akademie GmbH, 12681 Berlin

Wiederholungsprüfung

Inanspruchnahme individueller Übungsstunden
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Termin:
01.02.2012 - 31.12.2012
Ort:
Dresden
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Wiederholungsprüfung



Inanspruchnahme individueller Übungsstunden

  • Vorbereitung und Zuschnitt der Übungs-/Prüfstücke

  • Schweißnahtvorbereitung

  • Schweißen der Prüfstücke

  • Prüfung und Bewertung der Prüfstücke


Preise können regional abweichen.
Termin
Termin
01.02.2012 - 31.12.2012

Anbieter
Anbieter
TÜV Rheinland Akademie GmbH, 12681 Berlin
Profil des Anbieters | Weitere Infos beim Anbieter

Ort
Ort
TÜV Rheinland Akademie GmbH
Schandauer Str. 34
01309 Dresden

Preis
Preis
330,- €

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01.01.2013 - 31.12.2013



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Wikipediaeintrag zum Thema
Ministerschwanz

Bei dem sogenannten Ministerschwanz (volkstümlicher Begriff) handelt es sich um den Sachverhalt, dass jemand, der eine Staatsprüfung bereits zum zweiten Mal nicht bestanden hat, ausnahmsweise einen dritten Versuch unternehmen darf.

In Deutschland werden etliche Studiengänge wie Rechtswissenschaften oder Lehramtsstudiengänge mit einem Staatsexamen abgeschlossen.

Nach einem erstmaligen Nichtbestehen gibt es einen Rechtsanspruch auf einen zweiten Versuch. Der Rechtsanspruch leitet sich aus allgemeinen Grundsätzen sowie aus Artikel 12 GG her, wonach die Freiheit des Berufszugangs zu gewährleisten ist.

Nach einer nicht bestandenen Wiederholungsprüfung gibt es, wenn die Prüfungsordnung dies so vorsieht, nur auf Antrag und nur unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen dritten Versuch (2. Wiederholungsprüfung) zu unternehmen.

Da die Genehmigung früher ausschließlich durch das Ministerium, noch früher sogar durch den Minister persönlich erteilt wurde, hat sich hierfür die seinerzeit übliche spöttische Bezeichnung "Ministerschwanz" noch erhalten.

Im Lehramt wird in NRW die Genehmigung durch das zuständige Staatliche Prüfungsamt erteilt.

Die Regelungen sind für die unterschiedlichen Studiengänge und Bundesländer durchaus unterschiedlich; sogar innerhalb eines Ausbildungsganges können unterschiedliche Regelungen greifen. So ist in NRW etwa eine zweite Wiederholungsprüfung in der Zweiten Staatsprüfung ausdrücklich ausgeschlossen.

Kategorie:Abschluss oder Zertifikat Kategorie:Akademische Bildung