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196,35 €

Umsetzung der Medizinproduktebetreiberverordnung


Qualität entwickeln Berndt, Althoff GbR, 51107 Köln

INHALTE: Was Anwender wissen müssen In der stationären und ambulanten Pflege werden heute täglich ... Mehr Details
Termin:
07.05.2012
Ort:
Köln
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Informationen zum Kurs-Anbieter

Die Qualität entwickeln Berndt, Althoff GbR setzt sich aus zwei Gesellschaftern zusammen, die schon seit ca. 10 Jahren Qualitätsfachpersonal ausbilden. Die Qualität entwickeln BA GbR ist anerkannter Schulungsträger von EQ ZERT, einem führenden Dienstleistungszertifizierer. Es besteht seit vielen Jahren eine Zusammenarbeit mit dem bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.), der Diakonie, dem Caritas und anderen Trägern.

Qualifikation der Gesellschafter:

Uwe Berndt
Ausgebildeter Heimleiter
Qualitätsmanager
TQM-Auditor®
Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV

Kompetenzen:
ISO 9001:2008, ISO 9000:2005, ISO 9004:2009, ISO 19011:2011
Pflegeversicherungsgesetz §114 SGB XI (QPR)
Projektplanung und Projektmanagement
Kennzahlen und Kennzahlensysteme
Statistische Methoden im Gesundheitswesen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wissensmanagement


Jutta Althoff
TQM-Auditorin®
European Assessor
Prüfkompetenz nach §114 SGB XI
Ausgebildete Krankenschwester

Kompetenzen:
ISO 9001:2008, ISO 9000:2005, ISO 9004:2009, ISO 19011:2011
Pflegeversicherungsgesetz §114 SGB XI (QPR)
Projektplanung und Projektmanagement
Wissensmanagement
Medizinproduktebeauftragte
Arbeitssicherheitsbeauftragte
Balanced Scorecard
Coaching (NLP)

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Umsetzung der Medizinproduktebetreiberverordnung (Kurs-Details)

INHALTE:
Was Anwender wissen müssen
In der stationären und ambulanten Pflege werden heute täglich Medizinprodukte angewendet. In den letzten Jahren hat die Medizintechnik hochtechnisierte Geräte entwickelt. Die Ausbildung im pflegerischen Bereich hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten.

THEMEN:
Das eintägige Seminar verschafft einen Überblick über gesetzliche Vorgaben und deren praktische Umsetzung. Pflegende müssen wissen, was sie bei der Anwendung von Medizinprodukten zu beachten haben und welche Bestimmungen für sie in der täglichen Arbeit von Bedeutung sind.

Im Seminar sollen die wichtigsten Fragen geklärt werden:
Aktive und nichtaktive Medizinprodukte Was sind die Unterschiede und was bedeutet das für die Praxis?
Einweisung oder Unterweisung? Wie geht das und wer macht das?
Dokumentation: Welche Produkte müssen in einem Bestandsverzeichnis erfasst werden?
Was ist darüber hinaus ein Medizinproduktebuch?
Wie funktioniert das mit den Kontrollen STK und MTK?
Kundeneigene oder kasseneigene Medizinprodukte (Leihgeräte) was ist hier zu beachten?
Vorkommnisse was ist das und wie geht man vor?
Umsetzungsmöglichkeiten der Medizinproduktebetreiberverordnung eigene Umsetzung oder externer Dienstleister?
Termin
Termin
07.05.2012

Anbieter
Anbieter
Qualität entwickeln Berndt, Althoff GbR, 51107 Köln
Profil des Anbieters | Weitere Infos beim Anbieter

Ort
Ort
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Siegburger Str. 197
50679 Köln

Veranstaltungsform
Veranstaltungsform
eintägiges Seminar

Preis
Preis
196,35 €
176,72 EUR Bei Mitgliedschaft bpa, Diakonie, Caritas, DRK oder ASB

Zielsetzung
Zielsetzung
Das eintägige Seminar verschafft einen Überblick über gesetzliche Vorgaben und deren praktische Umsetzung. Pflegende müssen wissen, was sie bei der Anwendung von Medizinprodukten zu beachten haben und welche Bestimmungen für sie in der täglichen Arbeit von Bedeutung sind.

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Wikipedia-Eintrag zum Kurs-Thema

Wikipediaeintrag zum Thema
Medizinproduktebetreiberverordnung

Die Medizinproduktebetreiberverordnung ist gültig für das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten nach § 3 des Medizinproduktegesetzes (MPG). Sie ist aufgrund des MPG erlassen worden und zugleich das Regelwerk für alle Anwender und Betreiber von Medizinprodukten.

Nach dieser Verordnung dürfen Medizinprodukte nur nach den Vorschriften der Verordnung, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden. Des Weiteren dürfen sie nur von Personen, die eine entsprechende Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung besitzen, errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden.

Die MPBetreibV schließt Medizinprodukte aus, die für die klinische Erprobung bestimmt sind oder nicht im gewerblichen Einsatz sind (Heimgeräte).

Inhalt der Verordnung

  • Abschnitt 1 Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften
    • § 1 Anwendungsbereich
    • § 2 Allgemeine Anforderungen
    • § 3 Meldung von Vorkommnissen
    • § 4 Instandhaltung
    • § 4a Kontrolluntersuchungen und Vergleichsmessungen in medizinischen Laboratorien
  • Abschnitt 2 Spezielle Vorschriften für aktive Medizinprodukte
    • § 5 Betreiben und Anwenden
    • § 6 Sicherheitstechnische Kontrollen
    • § 7 Medizinproduktebuch
    • § 8 Bestandsverzeichnis
    • § 9 Aufbewahrung der Gebrauchsanweisungen und der Medizinproduktebücher
    • § 10 Patienteninformation bei aktiven implantierbaren Medizinprodukten
  • Abschnitt 3 Medizinprodukte mit Messfunktion
    • § 11 Messtechnische Kontrollen
  • Abschnitt 4 Vorschriften für die Bundeswehr
    • § 12 Medizinprodukte der Bundeswehr
  • Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten
    • § 13 Ordnungswidrigkeiten
  • Abschnitt 6 Übergangs- und Schlussbestimmungen
    • § 14 Übergangsbestimmungen
    • § 15 Sondervorschriften
    • §§ 16 und 17 Änderung anderer Vorschriften
    • § 18 Inkrafttreten

Siehe auch

  • Medizintechnik

Weblinks

  • Medizinproduktebetreiberverordnung

Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland) Kategorie:Medizintechnik Kategorie:Gesundheitswesen (Deutschland)