Termin
01.02.2012 - 31.07.2014
Ort
Hermann-Gmeiner-Berufskolleg
Landwehrstr. 31
47441 Moers
Veranstaltungsform
Präsenzseminar
Voraussetzungen
Die Qualifizierungsmaßnahme setzt den Hauptschulabschluss, die Kinderpflegeausbildung, mindestens 5 Berufsjahre und einen Arbeitsvertrag über wenigstens 19,5 Stunden voraus.
Zielsetzung
Ausbildungsziel
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin und Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.
Kinder und Jugendliche zu erziehen, zu bilden und zu betreuen erfordert Fachkräfte,
die das Kind und den Jugendlichen in seiner Personalität und Subjektstellung sehen
die Kompetenzen, Entwicklungsmöglichkeiten und Bedürfnisse der Kinder- und Jugendlichen in den verschiedenen Altersgruppen erkennen und entsprechende pädagogische Angebote planen, durchführen, dokumentieren und auswerten können
die als Personen über ein hohes pädagogisches Ethos, menschliche Integrität sowie gute soziale und persönliche Kompetenzen und Handlungsstrategien zur Gestaltung der Gruppensituation verfügen
die im Team kooperationsfähig sind
die aufgrund didaktisch-methodischer Fähigkeiten die Chancen von ganzheitlichem und an den Lebensrealitäten der Kinder und Jugendlichen orientiertem Lernen erkennen und nutzen können
die in der Lage sind, sich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen wie auch mit Erwachsenen einzufühlen, sich selbst zu behaupten und Vermittlungs- und Aushandlungsprozesse zu organisieren
die als Rüstzeug für die Erfüllung der familienergänzenden und unterstützenden Funktion über entsprechende Kommunikationsfähigkeit verfügen
die aufgrund ihrer Kenntnisse von sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen die Lage von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern erfassen und die Unterstützung in Konfliktsituationen leisten können
die Kooperationsstrukturen mit anderen Einrichtungen im Gemeinwesen entwickeln und aufrechterhalten können
die in der Lage sind, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen sowie den Anforderungen einer zunehmenden Wettbewerbssituation der Einrichtungen und Dienste und einer stärkeren Dienstleistungsorientierung zu entsprechen.
(Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002)
Abschluss
Nach erfolgreicher Abschlussprüfung der Fachschule für Sozialpädagogik bescheinigt das Zeugnis die berufliche Qualifikation der stattlich anerkannten Erzieherin, des staatlich anerkannten Erziehers.