Unter dem Großen Befähigungsnachweis versteht man die gesetzliche Regelung in Deutschland, Österreich (bis 1999) und Luxemburg, die es, in einigen Handwerken, nur Meistern und gleichgestellten erlaubt, handwerkliche Betriebe zu führen. Umgangssprachlich wird die Pflicht, einen Großen Befähigungsnachweis für die Führung eines handwerklichen Betriebs zu besitzen, "Meisterzwang" oder gelegentlich auch "Meisterpflicht" genannt.
Eine alternative Regelung zum Großen Befähigungsnachweis ist der "Kleine Befähigungsnachweis". Bei dieser Regelung ist der Meisterbrief lediglich zum Ausbilden von Lehrlingen erforderlich, nicht aber zur Betriebsführung. Diese Regelung gilt heute wieder für die Handwerke, für die der große Befähigungsnachweis abgeschafft wurde.
Im Jahr 2004 wurde in Deutschland die Zahl der Handwerke, in denen der Große Befähigungsnachweis verpflichtend ist, deutlich reduziert. In Österreich gibt es die Meisterpflicht seit dem 1. Januar 2000 nicht mehr.
Der Große Befähigungsnachweis dient dabei in erster Linie dem Verbraucherschutz, da er nur für Gewerbe mit einer besonderen Gefahrengeneigtheit und entsprechend hohen Anforderungen an die Qualifikation der Betriebsinhaber gilt.
Noch weiter reichende Schutzgesetze als für Meister gibt es in Deutschland unter anderem für Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Apotheker.
siehe auch: Liste der zulassungspflichtigen bzw. -freien Handwerke