Das Berufskolleg ist in Nordrhein-Westfalen die Bezeichnung für die Ende der 90er Jahre aus den berufsbildenden Schulen und den Kollegschulen hervorgegangene Schule der Sekundarstufe II mit unterschiedlichen Schulformen.
Die zentrale Bedeutung des Berufskollegs liegt in der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung. Es ermöglicht daher eine zeitgleiche Qualifizierung im berufsbildenden und im allgemeinbildenden Bereich, was in den vielfältigen Bildungsgängen bereits realisiert wird.
Aufgrund des Mangels an Ausbildungsstellen im Dualen System (klassische Lehre mit den Lernorten Ausbildungsbetrieb und Berufsschule), verschiebt sich das Gewicht immer mehr in Richtung auf vollzeitliche Bildungsgänge. Immer mehr junge Menschen suchen über die Berufskollegs einen berufsnahen Weg zum Abitur oder Fachabitur mit attraktiven Fachschwerpunkten wie Technik, Wirtschaft oder Erziehungswissenschaft.
Alle Angaben zu den Bildungsgängen, die grundsätzlich in einem Berufskolleg in NRW angeboten werden können, haben eine formale Grundlage. Neben dem aktuellen Schulgesetz für NRW gilt hier besonders die „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs“ (APO-BK) [1]