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Energieeinsparverordnung
Basisdaten
Kurztitel: Energieeinsparverordnung
Voller Titel: Verordnung über energiesparenden
Wärmeschutz und energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden
Typ: Bundesrechtsverordnung
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht / Umweltrecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: EnEV
FNA: 754-4-9, 754-4-10
Datum des Gesetzes: 16. November 2001 (BGBl. I S. 3085)
Aktuelle Fassung: 26. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr werden von der Bundesregierung auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinspargesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.

Die Energieeinsparverordnung löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Ihre erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft, die zweite Fassung (EnEV 2004) 2004. Zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) vom 16. Dezember 2002 wurde eine Neufassung erstellt, die seit dem 1. Oktober 2007 gültig ist.


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