Der deutschlandweit eingeführte nationale Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege[1] hat zum Ziel, Stürze und Sturzfolgen insbesondere in Pflegeeinrichtungen zu vermeiden, indem ursächliche Risiken und Gefahren erkannt und nach Möglichkeit ausgeräumt werden. Er richtet sich an professionelle Pflegefachkräfte, die Patienten oder alte Menschen entweder im Krankenhaus, in der häuslichen Umgebung oder in einer Einrichtung der stationären Altenhilfe betreuen.[2] Der Standard beschreibt auf einer noch abstrakten Ebene Ziele, die in einrichtungsinterne Pflegeleitlinien (Pflegestandard) umzusetzen sind.
Gemäß der Kellog International Work Group on the Prevention of Falls by the Elderly (1987) wird Sturz definiert als jedes Ereignis, in dessen Folge eine Person unbeabsichtigt auf dem Boden oder auf einer tieferen Ebene zu liegen kommt. Nicht eingeschlossen sind Ereignisse, die auf Grund eines Stoßes, Verlust des Bewusstseins, plötzlich einsetzender Lähmungen oder eines epileptischen Anfalls eintreten[3], also insbesondere Gewalteinwirkungen, Schlaganfall, Epilepsie oder andere neurologische Krankheiten. Ein erhöhtes Sturzrisiko liegt vor, wenn es sich um eine über das alltägliche Risiko hinausgehende Sturzgefährdung handelt[4].
Der Expertengruppe des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), die diesen Pflegestandard herausgegeben hat, hat dabei über 250 Literatur-Titel berücksichtigt und auf ihre Relevanz analysiert. Der Pflegestandard besteht aus 18 korrespondierenden Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien und wurde im Februar 2006 veröffentlicht.