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Implementierung der Expertenstandards


Qualität entwickeln Berndt, Althoff GbR, 51107 Köln

Grundlagen: Die Expertenstandards haben die Qualitätsentwicklung in der ambulanten und stationären ... Mehr Details
Termin:
auf Anfrage
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Inhouseschulung
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Informationen zum Kurs-Anbieter

Die Qualität entwickeln Berndt, Althoff GbR setzt sich aus zwei Gesellschaftern zusammen, die schon seit ca. 10 Jahren Qualitätsfachpersonal ausbilden. Die Qualität entwickeln BA GbR ist anerkannter Schulungsträger von EQ ZERT, einem führenden Dienstleistungszertifizierer. Es besteht seit vielen Jahren eine Zusammenarbeit mit dem bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.), der Diakonie, dem Caritas und anderen Trägern.

Qualifikation der Gesellschafter:

Uwe Berndt
Ausgebildeter Heimleiter
Qualitätsmanager
TQM-Auditor®
Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV

Kompetenzen:
ISO 9001:2008, ISO 9000:2005, ISO 9004:2009, ISO 19011:2011
Pflegeversicherungsgesetz §114 SGB XI (QPR)
Projektplanung und Projektmanagement
Kennzahlen und Kennzahlensysteme
Statistische Methoden im Gesundheitswesen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wissensmanagement


Jutta Althoff
TQM-Auditorin®
European Assessor
Prüfkompetenz nach §114 SGB XI
Ausgebildete Krankenschwester

Kompetenzen:
ISO 9001:2008, ISO 9000:2005, ISO 9004:2009, ISO 19011:2011
Pflegeversicherungsgesetz §114 SGB XI (QPR)
Projektplanung und Projektmanagement
Wissensmanagement
Medizinproduktebeauftragte
Arbeitssicherheitsbeauftragte
Balanced Scorecard
Coaching (NLP)

Implementierung der Expertenstandards (Kurs-Details)

Grundlagen:
Die Expertenstandards haben die Qualitätsentwicklung in der ambulanten und stationären Pflege zum Ziel. Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales werden die Standards in einem definierten Verfahren entwickelt und implementiert: Nach Erarbeitung eines Entwurfs auf der Basis einer systematischen Sichtung und Bewertung vorliegender Publikationen wird dieser auf einer Konsensuskonferenz der Fachöffentlichkeit vorgestellt und diskutiert.

Diese Nationalen Expertenstandards müssen in Qualitätssicherungsprogrammen pflegender Dienste und Einrichtungen berücksichtigt werden. Sie dienten in der Vergangenheit als Basis bei der Erstellung von Qualitätsindikatoren in der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung bis hin zur Verwendung als Expertise bei der Arbeit der Sozialgerichte.

Mit den Expertenstandards wird den Pflegenden zu pflegerisch hochrelevanten Themen in kompakter Weise der aktuelle Stand der Pflegewissenschaft zugänglich gemacht. Um dem Anspruch einer qualitativ hochwertigen Pflege gerecht zu werden, muss dieses Wissen in die hausinternen Pflegekonzepte und Standards integriert werden.
Die Struktur-, Prozess- und Ergebnisziele helfen bei der individuellen Bearbeitung des Standards und Anpassung auf die Bedürfnisse und Beson-derheiten der einzelnen Pflegeeinrichtung.

Aus den vorhandenen Informationen muss ein Standard erarbeitet werden, der den Mitarbeitern eine konkrete Handlungsanweisung bietet.

Die Schulung vertieft das Verständnis für die Anforderung an examinierte Mitarbeiter im Hinblick auf ihren Beratungsauftrag im Umgang mit Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie die schriftliche Darstellung der Umsetzung der Nationalen Expertenstandards in der Pflegedokumentation.

Zielgruppe:
Leitende Pflegefachkräfte
Pflegefachkräfte
Termin
Termin
auf Anfrage

Anbieter
Anbieter
Qualität entwickeln Berndt, Althoff GbR, 51107 Köln
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Ort
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Inhouseschulung

Veranstaltungsform
Veranstaltungsform
eintägiges Seminar

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Wikipedia-Eintrag zum Kurs-Thema

Wikipediaeintrag zum Thema
Expertenstandard Sturzprophylaxe

Der deutschlandweit eingeführte nationale Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege[1] hat zum Ziel, Stürze und Sturzfolgen insbesondere in Pflegeeinrichtungen zu vermeiden, indem ursächliche Risiken und Gefahren erkannt und nach Möglichkeit ausgeräumt werden. Er richtet sich an professionelle Pflegefachkräfte, die Patienten oder alte Menschen entweder im Krankenhaus, in der häuslichen Umgebung oder in einer Einrichtung der stationären Altenhilfe betreuen.[2] Der Standard beschreibt auf einer noch abstrakten Ebene Ziele, die in einrichtungsinterne Pflegeleitlinien (Pflegestandard) umzusetzen sind.

Gemäß der Kellog International Work Group on the Prevention of Falls by the Elderly (1987) wird Sturz definiert als jedes Ereignis, in dessen Folge eine Person unbeabsichtigt auf dem Boden oder auf einer tieferen Ebene zu liegen kommt. Nicht eingeschlossen sind Ereignisse, die auf Grund eines Stoßes, Verlust des Bewusstseins, plötzlich einsetzender Lähmungen oder eines epileptischen Anfalls eintreten[3], also insbesondere Gewalteinwirkungen, Schlaganfall, Epilepsie oder andere neurologische Krankheiten. Ein erhöhtes Sturzrisiko liegt vor, wenn es sich um eine über das alltägliche Risiko hinausgehende Sturzgefährdung handelt[4].

Der Expertengruppe des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), die diesen Pflegestandard herausgegeben hat, hat dabei über 250 Literatur-Titel berücksichtigt und auf ihre Relevanz analysiert. Der Pflegestandard besteht aus 18 korrespondierenden Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien und wurde im Februar 2006 veröffentlicht.