Verwaltungsfachangestellte (VFA) sind auch ausgebildete Fachkräfte des öffentlichen Dienstes, arbeiten in den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Bundesländer, der Kommunen, anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, seltener auch in Kirchenverwaltungen der evangelischen oder katholischen Kirche. Dort sind sie als Sachbearbeiter bzw. Bürosachbearbeiter (Bundesverwaltung) tätig. Da Verwaltungsfachangestellte häufig hoheitliche Aufgaben im öffentlichen Dienst wahrnehmen, fungieren sie als Amtsträger nach § 11 Nr. 2 StGB (Beamte im haftungsrechtlichen und strafrechtlichem Sinne; jedoch keine Beamten i.S.d. Art. 33 Abs. 4 GG). Verwaltungsfachangestellter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem BBiG. Der Beruf ist dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt Recht und öffentliche Verwaltung zugeordnet.