Fachschulen sind in Deutschland Einrichtungen der berufliche Weiterbildung in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Sie setzen eine berufliche Erstausbildung und Berufserfahrungen voraus und führen auf dieser Grundlage zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht. Nach der „Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen“ ISCED (International Standard Classification of Education) gehören Fachschulen in den Level 5B. In Deutschland sind Fachschulen postsekundare Bildungseinrichtungen nach Abschluss der Sekundarbildung, die aber nicht dem tertiären Bildungsbereich zuzurechnen sind, sofern der Bildungsgang weniger als 2400 Unterrichtsstunden hat. Fachschulen qualifizieren zur Übernahme erweiterter beruflicher Verantwortung und Führungstätigkeit: Der Abschluss der Fachschule befähigt zur beruflichen Selbstständigkeit und ist z.B. anerkannt als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.[1] Mindestens zweijährige Fachschulbildungsgänge ermöglichen den zusätzlichen Erwerb einer bundesweit anerkannten Fachhochschulreife bzw. fachgebundenen Hochschulreife. Fachschulen unterscheiden sich von Berufsfachschulen, die in Deutschland zum Sekundarbereich II gehören und berufliche Qualifikationen sowie Schulabschlüsse vermitteln. Fachschulen in Deutschland unterscheiden sich auch von Fachschulen im Bildungssystem in Österreich. Diese sind berufsbildende mittlere Schulen, die den Ersteinstieg in das Berufsleben ermöglichen. Im staatlichen Bildungswesen der Schweiz gibt es keine Fachschulen, sondern nur Höhere Fachschulen. Sie gehören zum Tertiären Bildungsbereich (Level 5).[2]