Als Ausländer werden bestimmte Personen und Personengruppen bezeichnet, die sich hinsichtlich der Eigenschaft der Staatsangehörigkeit von anderen Einwohnern des Landes, aus deren Perspektive die Betrachtung erfolgt, unterscheiden.
Die im allgemeinen Sprachgebrauch und in spezifischen Fachgebieten (z. B. nationales und internationales Recht, Bevölkerungsstatistik) verwendeten Definitionen des Begriffs „Ausländer“ sind nicht vollständig deckungsgleich und zum Teil auch inkonsistent. Auch innerhalb einzelner Fachsprachen sind die Definitionen als Gebrauchsdefinitionen kontextabhängig (vgl. unten z. B. den Begriff „Fußballdeutscher“, der für einen bestimmten Zweck, nämlich die Unterscheidung zwischen spielberechtigten und nicht spielberechtigten Fußballern „maßgeschneidert wurde“). Besonders bei statistischen Größen ist daher die genaue Angabe der jeweils verwendeten Wortbedeutung unerlässlich.
In vielen Sprachen der Welt hat das Wort „Ausländer“ (im Sinne von „Fremder“) eine negative Konnotation, so z. B. Gaijin im Japanischen oder Gweilo im Kantonesischen.